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Miriam Holzmann

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Nachbarschaftsrecht, Maklerrecht, Immobilienrecht

Miriam Holzmann | Rechtsanwältin

Ich bin Ihre Ansprechpartnerin im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Hier vertrete ich sowohl gewerbliche als auch private Mieter und Vermieter in allen Fragen rund um das Mietverhältnis.
Im Wohnungseigentumsrecht stehe ich sowohl einzelnen Wohnungseigentümern als auch der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband, sowie Hausverwaltungen solcher Anlagen beratend zur Seite. Selbstverständlich vertrete ich Sie bei Bedarf auch vor Gericht, beispielsweise im Falle einer Beschlussanfechtungsklage.

Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertrete ich Sie in diesem Fachbereich mit besten Kompetenzen. Dies beinhaltet auch sämtliche Fragen im Bereich des Nachbar- und Maklerrechts.

Darüber hinaus übernehme ich gerne für Sie die Regulierung eines Verkehrsunfalls, die nicht selten mit aufwendiger Korrespondenz mit den Kfz-Versicherungen verbunden ist. Die Erfahrung zeigt hier, dass eine vollständige Regulierung oftmals nur mit Hilfe eines in diesem Rechtsgebiet bewanderten Rechtsanwalts erreicht werden kann. Weil auch die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts regelmäßig von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, kann ich jedem Unfallgeschädigten nur die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts empfehlen.

Letztlich stehe ich Ihnen in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts gerne zur Verfügung.

Im Vordergrund meiner Arbeit steht für mich die Zufriedenheit meiner Mandanten. Diese erreiche ich durch schnelle und sorgfältige Bearbeitung der jeweiligen Problemstellungen. Oftmals können durch gezielte Verhandlung und Überzeugungskraft geeignete und zufriedenstellende Lösungen schon ohne zeit- und kostenaufwendige gerichtliche Inanspruchnahme gefunden werden.

Ich freue mich, auch für Sie tätig zu werden.

Vita:  

  • Geboren 1979 in Augsburg
  • Ausbildung zur Bauzeichnerin (IHK)
  • Abitur auf dem zweiten Bildungsweg am Bayernkolleg Augsburg
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Referendariat mit verschiedenen Stationen im Landgerichtsbezirk Augsburg
  • Seit Juni 2011 als zugelassene Rechtsanwältin im Bereich des allgemeinen Zivilrechts in einer Augsburger Kanzlei tätig.
  • Gründung der Kanzlei Lemor Reisser Holzmann im Februar 2014
  • Erwerb der Fachanwaltschaft im Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mai 2015 
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch
  • Mitgliedschaften: DAV, Augsburger AnwaltVerein e.V.
  • Interessen: Sportrecht, Unfallregulierung, Immobilienrecht
Rechtsanwältin

Aktuelle Themen

Der Bundestag hat am 25.03.2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVIS-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht" verabschiedet.

Der Bundesrat hat keine Einwände. Am kommenden Freitag wird noch der Bundesrat abschließend abstimmen.

Neben anderen Dauerschuldverhältnissen sieht das Gesetz vor, dass für Mietverhältnisse über Grundstücke oder über Räume das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt wird. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverhältnisse. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhen. Dies gilt für Pachtverhältnisse entsprechend.
26. März 2020

Viele Bayern liegen mit ihren Nachbarn im Clinch.
Eine Suche nach den Gründen – und besonders skurrilen Auseinandersetzungen in der Region

Augsburg Lärm, Schmutz, und vielleicht auch persönliche Befindlichkeiten. Gründe für einen Streit mit dem Nachbarn gibt es genug – und die kommen gar nicht so selten vor. Eine aktuelle repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey hat herausgefunden: Vier von zehn Bayern, genau 39,2 Prozent der Bevölkerung, hatten schon einmal Auseinandersetzungen mit ihren Nachbarn...
 
24. Juni 2019

Kosten des fiktiven Schließanlagenaustauschs:

Oftmals stehen Mieter und Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses vor dem Problem, dass die zu Beginn des Mietverhältnisses an den Mieter ausgegebenen Wohnungsschlüssel nicht mehr vollständig auffindbar sind. Nicht selten schließen diese Schlüssel nicht nur die an den Mieter vermietete Wohnung, sondern die Schließanlage eines Mehrfamilienhauses.

Die Vermieter können dann grundsätzlich vom Mieter die Kosten ersetzt verlangen, die für den Austausch der gesamten Schließanlage entstehen.

Geht das aber auch dann, wenn der Vermieter auf den Austausch der Schließanlage verzichten möchte und infolgedessen nach Kostenvoranschlag gegenüber dem Mieter abrechnen will?
25. September 2014

Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich hinsichtlich des Maklerrechts nur wenige Regelungen. Diese beschränken sich konkret auf die §§ 652 bis 654 BGB. Hieraus ergibt sich, dass es sich beim Maklerrecht letztlich um reines Richterrecht handelt, das vom Maklerrechtssenat des BGH wesentlich mitgeprägt wird.
24. September 2014

1. Obliegt mehreren Mietern eines Mehrfamilienhauses die gemeinschaftliche Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes und erleidet einer der Mieter auf dem bei Eisglätte nicht gestreuten bzw. sonst abgestumpften Privatweg auf dem Grundstück einen Unfall, kommt ein Schadensersatzanspruch unter den Mitverpflichteten nicht in Betracht. Etwas anderes gilt dann, wenn die Gemeinschaft eine klare Aufgabenverteilung, z.B. durch Aufstellen eines Winterdienstplanes, aufgestellt hat.

2. Die Verkehrssicherheit eines Fußweges ist ab dem Zeitpunkt sicherzustellen, ab dem seine gewöhnliche Benutzung einsetzt. Sie kann unter besonderen Umständen zeitlich früher einsetzen; insoweit ist dem Verpflichteten jedoch eine angemessene Reaktionspflicht auf unerwartete Ereignisse zuzubilligen.

vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 27.02.2014, Az.: 2 U 77/13
23. September 2014