10. November 2016

Bezirk gewährt schwerstbehindertem Hochbegabten Hochschulhilfe für Promotions-Studium


Erst nach Klageerhebung und Einreichung eines Eilantrags beim Sozialgericht bewilligte eine bayerische Bezirksverwaltung die Übernahme der Kosten von Assistenzleistungen und Fahrtkosten für einen - so die Stellungnahmen seiner Professoren - hochbegabten Mathematikstudent.

Die Bezirke gewähren so genannte Hochschulhilfe als Eingliederungshilfe nach dem SGB X regelmäßig nur bis einschließlich des Master-Studiums. Wenn nun hoch- und höchstbegabte Studenten mit körperlicher Behinderung den Doktorgrad erwerben wollen und müssen, um auf dem Arbeitsmarkt gegen nicht-behinderte Mitbewerber bestehen zu können, sperren sich bayerischen Bezirke regelmäßig gegen die Übernahme der Kosten für Assistenzleistungen und Fahrten, wenn es um das Promotions-Studium geht. Sie berufen sich dabei auf die Hochschulempfehlungen der BAGüS (Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe). Auch eine ausführliche Darlegung der Begabung des Studenten auf der einen Seite und die Darlegung seiner beruflichen Chancen ohne Promotion (Stellungnahmen der Professoren und Gutachten der Agentur für Arbeit) bewirken erfahrungsgemäß erst nach Einreichung von Klage und Eilantrag eine Auffassungsänderung bei den Bezirken.