10. November 2016

Bayerische Großstadt geht nach Jahren der Duldung gegen zwei illegale Großbordelle vor


Während eine bayerische Großstadt im Rahmen eines neuen Bordell-Strukturkonzepts die „weitere Ansiedlung von Großbordellen“ untersagen möchte und, um Erweiterungen bestehender legaler Bordell- und bordellähnlicher Betriebe zu verhindern, sogar ihre Bebauungspläne ändert, duldete dieselbe Großstadt über viele Jahre hinweg zwei illegale - in Mischgebieten nach § 6 BauNVO - gelegene Großbordelle.

Es bedurfte jahrelanger wiederholter Hinweise an Verwaltung, Stadtrat, Oberbürgermeister und Bezirksregierung, bis sich diese Großstadt nunmehr erklärte, die - jeweils in Mischgebieten nach § 6 BauNVO gelegenen - illegalen Großbordelle schließen zu wollen. Konkurrenzunternehmen, die ihre Betriebe legal und steuerehrlich betreiben, haben in solchen Fällen keine rechtliche Handhabe, um eine Baubehörde zum bauaufsichtlichen Einschreiten zu veranlassen. Hier kann jedoch eine beharrliche und geschickte Informationspolitik gegenüber Kommunalpolitikern und der Aufsichtsbehörde Abhilfe schaffen.