3. März 2020

Bayerische Spielhallenbetreiber haben es wohl besser ! In Bayern soll es am 01.07.2021 nicht zur Vermögensvernichtung bei Mehrfachspielhallen kommen.

Der Freistaat Bayern verweigert im Zuge der Fortschreibung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags mit dem in „schönsten“ Bürokratendeutsch klingenden Namen: „Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag“ - GlüNeuRStV - die in anderen Bundesländer zum 01.07.2021 stattfindende Vermögensvernichtung bei Bestandsspielhallen. Im Unterschied zu Spielhallen in 12 anderen Bundesländern wollen Freistaat Bayern und die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Spielhallen, welche am 01.01.2020 bestehen, weiterhin erlauben, wenn die Betriebe zertifiziert werden.

In der Neufassung des Glückspielstaatsvertrag - jetzt: GlüNeuRStV - sieht § 29 Abs. 4 Satz 1 vor, dass die Länder Bayern, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen in ihren (landesrechtlichen) Ausführungbestimmungen vorsehen können, dass für am 01. Januar 2020 bestehende Spielhallen, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen stehen, für bis zu drei Spielhallen je Gebäude oder Gebäudekomplex glücksspielrechtliche Erlaubnisse erteilen können, wenn die Spielhallen zertifiziert werden und sich die Betreiber bestimmten Schulungen unterziehen.

Damit koppeln sich diese vier Bundesländer, darunter der Freistaat Bayern, von der allgemeinen Vermögensvernichtung ab, welche den mittelständischen Spielhallenbetreibern zur Jahresmitte 2021 droht. Abgesehen davon, dass heute noch eine Vielzahl von Verwaltungsentscheidungen und Gerichtsverfahren anhängig sind, erkennen die meisten Länderregierungen immer noch nicht den Widerspruch, wonach zwischen Spielhallen ein Mindestabstand (wie in Bayern) von 500 m liegen muss, während das virtuelle Glücksspiel keine Mindestabstände kennt. Die Absurdität wird sichtbar darin, dass Spieler mit dem Handy im Abstand von 1 m von der Spielhalle demnächst völlig legal im Internet spielen dürfen, während terrestrische Spielhallen Mindestabstände einhalten müssen.

Spätestens ab Februar 2021 wird es in Deutschland nur noch Spielautomaten geben, bei denen technisch sichergestellt ist, dass das gleichzeitige Bespielen von mehreren Geräten nicht (mehr) möglich ist. Auch insofern sind das Verbot von Mehrfachspielhallen und das Abstandsgebot zwischen Einzelspielhallen obsolet geworden.

Der GlüNeuRStV soll dem Vernehmen nach am 05.03.2020 von den Ländern paraphiert und dann der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden. Inkrafttreten soll die Neuregelung zum 01.07.2021.